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Teilnahmeberechtigt
waren natürliche und juristische Personen, die ein Gebäude oder eine Anlage zur Nutzung der Sonnen- und/oder Holzenergie im Kanton Thurgau erstellt und in den Jahren 2002, 2003 oder 2004 in Betrieb genommen oder fertiggestellt haben. Hierzu zählen jegliche Installationen, bei denen Sonnen- und/oder Holzenergie von massgeblicher Bedeutung ist, also z. B. Holzschnitzelheizungen, Fotovoltaikanlagen, Minergiehäuser mit Solaranlagen u. v. a. m. Bewertetwurde die wegweisende Anwendung der Sonnen- und/oder Holzenergie. Hierzu zählen Innovationsgrad und Stimmigkeit des Gesamtkonzepts, architektonische Komzeption und Gestaltung, Eignung zur Nachahmung, Effizienz und Wirkungsgrad der Anlage, Bedienungskomfort, Wirtschaftlichkeit, Langlebigkeit und Ökologie. Prämierte
Teilnehmer erhielten eine Urkunde, ihre Anlagen und die Namen weiterer Projektbeteiligter wurden
publik gemacht. Es wurden keine Geldpreise entrichtet. |
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